FAQ

Ich habe ein Tier, welches ich präparieren lassen möchte, was muss ich beachten?

Haustiere:

Bitte freieren Sie ihr Tier in einer dicht verschlossenen Plastiktüte so schnell wie möglich ein. Solle die Größe die einer Hauskatze Überschreiten, verschließen Sie die Tüte erst nach 24 Stunden Gefrierzeit, damit sich kein Mikroklima in der Tüte bildet, bevor die Kerntemperatur gesunden ist.

Achten Sie auf eine Position mit angelegten Gliedmaßen.

Bei Vögeln stellen Sie bitte sicher (z.B. Mittels einer Pappe), dass lange Schwanzfedern nicht abknicken und legen Sie die Flügel an.

So ist ein optimales Auftauen und Fell/Federqualität gewährleistet.

Wild:

Bitte achten Sie auf eine Schnittführung, die für ein Präparat geeignet ist.

Bei Einfrieren bitte wie bei Haustieren Vorgehen.

Sollten Sie einen Termin mit mir vereinbart haben und etwas frisch bringen, bitte zu Aufbewahrung keine geschlossene Tüte verwenden.

Nach mehreren Tagen Lagerzeit ohne Kühlung vermindert sich die Qualität der Haut erheblich und eine erfolgreiche Präparation kann nicht mehr garantiert werden.

 

Welche Papiere/Genehmigungen  benötige ich für die Präparation?

Allgemein: Informieren Sie sich bei WISIA Online über den Schutzstaus des Tieres.

Weite Informationen: Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere 

Hier finden Sie auch Informationen zu CITES. Bei Anhang A-Arten muss auf dem CITES Dokument eine Eintragung von “lebend” LIV auf “tot” BOD erfolgen.

Für einheimische Arten, die nicht jagdbar sind gilt i.d.R., dass nur einen Präparation zu Bildungszwecken erlaubt ist. Liegt Ihnen diese noch nicht vor, beantragen Sie diese bitte bei Ihrer zuständigen Naturschutzbehörde.

Handelt es sich um ein tot aufgefundenes Tier aus dem Jagdrecht, wird einen Jagdscheinkopie des Jägers oder Eigentumsabtritterklärung des Jagdausübungsberechtigten mit Jagdscheinkopie benötigt.

Habe Sie die Absicht ein Altpräparat sanieren zu lassen? Dann fügen Sie bitte einen Nachweis zum Altbesitz bei ( Rechnung , Zeugenbestätigung etc.)

Für gewöhnliche Haustiere wie z.B. Hund ,Katze, Meerschwein oder Wellensittich, benötigen Sie keine Dokumente.

StillLeben Tierpräparation überbringt i.d.R. eine präparatorische Dienstleistung und übernimmt keine Kosten für die Genehmigungen und Unterlagen. Die korrekten Papiere sollten auf Ihrer Seite vorliegen.

Die Thematik ist komplex, lassen Sie sich nicht abschrecken und wenden Sie sich bei Fragen gerne an mich oder Ihre untere Naturschutzbehörde.

Wie wird ein Tier präpariert?

Ein Tierpräparat besteht aus der konservierten Haut eines Tieres und einem Künstlichen Körper.

Zuerst wird die Haut geborgen und vom Körper getrennt. In der Fachsprache heißt es “abziehen” oder “Hautgewinnung”. Die Haut wird gereinigt und mit einer einer speziellen Gerbung für die Präparation verarbeitet. Der Unterscheid zur Leder- oder Pelzgerbung besteht darin, dass die Haut auf dem Präparat später fest trocknet udn nicht mehr flexibel ist.

Der Künstliche Körper wird nach den Maßen unter Anatomie des Originals handgefertigt. Entweder wird er mit einem aufbauenden Verfahren mit Holzwolle Gewickelt oder mit einem abnehmenden Verfahren aus Pu-Schaum gegossen und dann geschnitzt und geschliffen.

Drähte und Gewindestangen stabilisieren die Konstruktion. Die Details werden auf den Künstlichen Körper mit Ton auf modelliert, insbesondere das Gesicht verdient viel Aufmerksamkeit. Künstliche Augen werden eingesetzt und die Haut wird aufgezogen, verklebt und vernäht.

Bei Vögeln werden nun alle Federn einzeln wieder in die richtige Position gebracht, bei Säugetieren wird die Haut korrekt positioniert. Nun kann das Präparat trocknen.

Beim “Finish” wird mit Koloration und Styling der letzte Schliff verliehen.

Je nach Tierart und Größe ist der aufwand unterschiedlich. Der Präparationsprozess zieht sich normalerweise über mehrere Tage oder Wochen.

Was passiert mit den Augen?

Die Augen werden, durch Glasaugen ersetzt.